Angebotsliste
   Vorratsgesellschaften
   Firmenmäntel
   Beteiligungen
   Vorteile
   Vorgehensweise
   Rechtsformen
   Urteile
   Downloads
   FAQ
   Anfrage
   Kontakt
   Start
 
Soll Ihre neue Gesellschaft über mehr Grund- oder Stammkapital verfügen? Sie können zusätzliches Eigenkapital beantragen und sofort eine Kapitalerhöhung beschließen.
 
Haftendes Eigenkapital, Stille Beteiligung: Beteiligungen
 
Vorherige Seite
Home (SOFORT-Gesellschaften! AG) Home (SOFORT-Gesellschaften! AG)
   "Nutzen Sie das Angebot an alternativen Finanzierungsformen und unseren Service zur Vermittlung von Beteiligungskapital"
Beteiligungen: Haftendes Eigenkapital als Stille Beteiligung
Sie möchten Ihre Gesellschaft mit zusätzlichem Haftungskapital ausstatten?
Stille Beteiligung
  Unser Kooperationspartner, eine Private Equity Investment Corporation, stellt mittelständischen Unternehmen haftendes Eigenkapital in Form einer Stillen Beteiligung zur Verfügung (Private Equity = privates Beteiligungskapital). Es handelt sich um eine langfristige Beteiligung an Unternehmen, um deren Eigenkapitalquote zu verbessern und dadurch die Finanzkraft eines Unternehmens wesentlich zu stärken. Neben der Verbesserung der Eigen-/Fremdkapital Relation und der Erhöhung des Haftungskapitals kann das neu zugeführte Beteiligungskapital auch zur Bezahlung von Lieferanten verwendet werden.

Die Stille Beteiligung erfolgt durch eine Sacheinlage. Die Sacheinlage ist eine Art Guthaben / Kapital, das als sonstiger Vermögensgegenstand in der Bilanz des Beteiligungsunternehmens gebucht wird. Es handelt sich um Eigenkapital und keine Barmittel (kein Geld / kein Cash). Das Kapital wird als Sacheinlage in eine Firma eingebracht, um das bilanzielle Eigenkapital zu erhöhen. Diese Sacheinlage ist nach den strengen "International Accounting Standards (IAS)" als Eigenkapital zu bilanzieren.
Kosten
  Bei dieser Form der Kapitalerhöhung handelt es sich um eine kostengünstige Finanzierungsform. Sie zahlen lediglich Gebühren für die Dauer der Kapitalüberlassung, analog dem Leasing-Prinzip. Die Gebühren sind abhängig vom Betrag; sie belaufen sich zwischen 6% - 8% p.a. Ihre neu erworbene Gesellschaft kann somit für hohe Geldbeträge haften, ohne selbst dieses zusätzliche Haftungskapital je eingezahlt zu haben.

Sicherheiten und Bankbürgschaften sind nicht erforderlich, da in den Gebühren bereits eine Insolvenzrisikoprämie für den Kapitalverlust enthalten ist und die Kapitalgeber (Investoren) gegen einen Totalverlust ihres Investments versichert sind.
Vorraussetzungen
  Sie müssen bei unserem Kooperationspartner, der Private Equity Investment Corporation, einen schriftlichen Antrag stellen, den Sie nach Ausfüllen unseres Kontaktformulars erhalten. Zudem wird Sie ein deutscher Repräsentant dieser Private Equity Investment Corporation in allen Beteiligungsfragen ausführlich beraten. Für einen ersten Einblick in das Geschäft steht ein deutscher Steuerberater für ein kostenfreies und unverbindliches Orientierungsgespräch zur Verfügung.

Das Mindestkapital bei einer Stillen Beteiligung beträgt 500.000 EUR oder US-Dollar. Eine Beteiligung kann als Neugründung und/oder als Kapitalerhöhung dargestellt werden.
Finanzierungsfelder
  - Eigenkapital für Firmengründungen
- Beteiligungen, Kapitalerhöhungen
- Firmensanierungen
- Bereitstellung von Joint Venture, Risikokapital
 
Für weiterführende Informationen füllen Sie bitte unser Kontaktformular für Informationspaket hier aus. Für einen direkten Informationsfluß und nur zu diesem Zweck wird Ihre Anfrage an unseren Kooperationspartner weitergeleitet.