Bei der Veräußerung Ihrer nicht mehr benötigten Gesellschaft erzielen Sie einen Erlös. Bei einer Auflösung (Liquidation) kommen dagegen weitere Kosten (Notarkosten, Liquidationsbilanz, Handelsregisterkosten, Veröffentlichungskosten) auf Sie zu.
Eine Auflösung dauert mindestens ein Jahr (gesetzliches Sperrjahr §73 GmbHG) bis zur endgültigen Löschung aus dem Handelsregister. Ist in der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden, darf dieses erst nach Ablauf des Sperrjahres an den Gesellschafter ausgekehrt werden. Ein Verkauf kann hingegen ab sofort erfolgen.
Eine Auflösung (Liquidation) muss an drei aufeinander folgenden Tagen veröffentlicht werden und nach dem einjährigen Sperrjahr erfolgt eine weitere endgültige Löschungsveröffentlichung. Diese Veröffentlichungen werden von Lesern oft fälschlicherweise mit einer Insolvenz gleichgesetzt. Bei einem Verkauf wird dagegen nur der Geschäftsführerwechsel und die eventuelle Sitzverlegung und Namensänderung veröffentlicht. Der Verkauf Ihrer Gesellschaft verfügt deshalb über einen Imagevorteil gegenüber der Auflösung.
Mit uns haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Seit 1998 sind wir im Bereich Gesellschaftskauf und Gesellschaftsverkauf tätig. Unser Service: wir unterstützen Sie bei der Kaufpreisfindung, achten auf eine sichere Kaufpreiszahlung und zur Vermeidung von Haftungsrisiken auf eine ordnungsgemäße Übertragung bei vorhandenem Gesellschaftsvermögen. Auf Wunsch begleiten wir Sie zum notariellen Verkaufstermin oder treten in Vollmacht für Sie auf, falls Sie den Notartermin nicht wahrnehmen können.